Rock 'n Ring

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tickets


§ 1 Veranstalter, Schutzrechte

  1. Rock 'n Ring (nachfolgend Veranstalter genannt) wird von den beiden Veranstaltern Eventom.com, Tom Haase und Werbeflex, Stephan Kreienbrink betrieben.

  2. Der Vertrag kommt zustande mit: Eventom.com, Tom Haase, Rühlower Damm 57, 17039 Sponholz OT Rühlow, Telefon: 0177 4897840, E-Mail: bestellung@rock-n-ring.de.

§ 2 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten für das Rock 'n Ring Festival (im Folgenden „Eintrittskarten“). Mit Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Käufer diese AGB sowie deren ausschließliche Geltung. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden bzgl. des Erwerbes und der Verwendung der Eintrittskarten keine Anwendung, es sei denn der Veranstalter hat anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt.

  2. Erwirbt ein Käufer mehrere Eintrittskarten, soweit dies nach diesen AGB zulässig ist, verpflichtet er sich den Empfänger der Eintrittskarte über diese AGB zu informieren und von diesem die Zustimmung zu diesen AGB einzuholen. Der Empfänger tritt mit allen Rechten und Pflichten in den zwischen dem Veranstalter und dem Käufer geschlossenen Vertrag ein.

  3. Der Zutritt zum Festivalgelände und die Nutzung des Campingplatzes unterliegt zusätzlich den auf der Website des Veranstalters und im Festivalguide abgedruckten Festivalordnung.


§ 3 Bestellung, Vertragsschluss, Ausschluss der Rückgabe

  1. Die Webseiten des Veranstalters sind kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer. Nach dem Durchlaufen des Bestellvorganges gibt der Käufer durch seine abschließende Betätigung ein verbindliches Angebot bzgl. des Abschlusses eines Kaufvertrages über die gewünschte Anzahl von Eintrittskarten zu dem angegebenen Preis ab. Pro Käufer können maximal 10 Eintrittskarten erworben werden.

  2. Der Veranstalter bestätigt unverzüglich den Eingang der Bestellung an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse. Dies stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Die Annahme des Angebotes erfolgt entweder durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung oder die Versendung der Eintrittskarten.

  3. Die Rückgabe der Eintrittskarten und Erstattung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, es sei denn das Festival findet aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht statt. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich der Vorverkaufsgebühr nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

  4. Widerrufs- und Rückgaberecht bestehen gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht.


§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Versand

  1. Die auf den Websites des Veranstalters angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer sowie zzgl. der extra auszuweisenden Vorverkaufsgebühren sowie Versandkosten und werden erst verbindlich, wenn der Veranstalter das Angebot des Käufers annimmt.

  2. Leistungen des Veranstalters werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse ausgeführt. Der Kaufpreis der Eintrittskarten ist innerhalb der Zahlungsfrist ohne Abzüge zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung oder unzureichender Deckung der zur Zahlung verwendeten Kreditkarten- bzw. Kontodeckung, ist der Veranstalter berechtigt das unterbreitete Angebot ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechend vorreservierten Karten wieder zum Verkauf freizugeben. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

  3. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, es sei denn der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich. Der Veranstalter wählt das Versandunternehmen nach seinem freien Ermessen. Der Käufer soll die Anzahl der Eintrittskarten nach Zugang auf ihre Richtigkeit überprüfen und eventuelle Fehlmengen unverzüglich dem Veranstalter schriftlich, per E-Mail oder auf dem Postweg anzuzeigen.


§ 5 Nutzung, Weiterveräußerung von Tickets, pauschaler Schadenersatz

  1. Um eine zufriedenstellende Versorgung mit Eintrittskarten zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzhandel sowie Spekulationsgeschäften mit Eintrittskarten können Käufer die Eintrittskarten nur zum privaten Gebrauch erwerben. Der Käufer verpflichtet sich deshalb und versichert ausdrücklich, die Eintrittskarten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen.

  2. Der Erwerb zum gewerblichen und/oder kommerziellen Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt. Untersagt ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters auch der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf (Abtretung) der Eintrittskarten bzw. der sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte. Ein kommerzieller und/oder gewerblicher Weiterverkauf wird vermutet, wenn mehr als 4 Karten durch ein und denselben Käufer zum Weiterverkauf angeboten werden. Hierzu ist es nicht erforderlich, dass mehr als vier Karten gleichzeitig zum Weiterverkauf angeboten werden.

  3. Sollte der Veranstalter feststellen, dass durch Käufer ohne seine Zustimmung Eintrittskarten zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell und/oder gewerblich weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell und/oder gewerblich abgetreten wurden (insbesondere über ebay oder an Ticketagenturen), kann der Veranstalter einen zukünftigen Verkauf von Eintrittskarten diesen Käufern gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot des gewerblichen und/oder kommerziellen Weiterverkaufes die Zahlung eines angemessenen pauschalen Schadenersatzes i.H.v. bis zu maximal EUR 2.500 fordern. Der jeweilige Käufer kann in jedem Einzelfall nachweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer als der pauschal geltend gemachte Schaden entstanden ist.

  4. Die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche sowie die öffentliche Nennung der gegen dieses Verbot verstossenden Käufer bleiben ausdrücklich vorbehalten.


§ 6 Einlass, Kontrollen, Einlassverweigerung

  1. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte oder mit aktuellen Festivalbändchen. Es können Sicherheitskontrollen inkl. Leibesvisitationen durch einen Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 7, offensichtlich stark aggressives Verhalten, offensichtlicher Drogeneinfluss oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung des jeweils einzulassenden Käufers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. In diesem Falle hat der Käufer kein Recht auf Erstattung des Kaufpreises. Ein diesbezüglicher Schadenersatzanspruch des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.


§ 7 Lautstärke, Verbotene Gegenstände, gewerbliche Tätigkeit

  1. Dem Käufer ist bewusst, dass das Rock 'n Ring Festival eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellt. Der Veranstalter trifft die notwendige Vorsorge um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Käufern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

  2. Es ist untersagt Waffen aller Art, Tiere/Haustiere, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Kühltaschen, Hartverpackungen, sonstige schwere Behältnisse, CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Festivalgelände mitzunehmen. Aus der Festivalordnung können sich bzgl. des Campingplatzes Abweichungen hiervon ergeben.

  3. Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters auf das Festivalgelände mitgenommen werden.

  4. Auf dem Festivalgelände ist jede gewerbsmäßige Tätigkeit untersagt, es sei denn der Veranstalter hat hierzu seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt.


§ 8 Fotografieren, Tonaufnahmen, Recht am eigenen Bild

  1. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras, einfachen Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion ist prinzipiell gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind hierbei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline sind verboten, es sei denn der Veranstalter hat hierzu seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt.

  2. Der Käufer willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit dem Rock 'n Ring Festival erstellt werden ein.


§ 9 Verwahrung und Platzverweis

  1. Der Veranstalter ist berechtigt oben genannte sowie diesen vergleichbare Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

  2. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder obige Regelungen kann ein Verweis vom Festivalgelände erfolgen. In diesem Falle hat der Käufer kein Recht auf Erstattung des Kaufpreises. Ein diesbezüglicher Schadenersatzanspruch des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.


§ 10 Absage, Abbruch, Zugangsbeschränkungen, Programmänderung

  1. Das Rock 'n Ring Festival kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Bei Absage des Rock 'n Ring Festivals wird nur der Kaufpreis abzgl. der Vorverkaufsgebühr erstattet.

  2. Das Rock 'n Ring Festival findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird das Rock 'n Ring Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Rock 'n Ring Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen besteht kein Kaufpreisrückzahlungsanspruch oder sonstiger Schadensersatzanspruch des Käufers, es sei der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu einzelnen Bereichen des Festivalgeländes (z.B. Bühnen) wegen Überfüllung zu beschränken.

  4. Programmänderungen aller Art sind jederzeit möglich, soweit der Gesamtcharakter des Rock 'n Ring Festivals gewahrt bleibt.


§ 11 Jugendschutz

  1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie Auflagen der zuständigen Behörde zum Jugendschutz. Den Eltern raten wir das Mitbringen von Säuglingen ab. Kleinstkinder und Kinder unter 8 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren haben nach 24:00 Uhr nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.


§ 12 Haftung

  1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischer Weise zu erwartenden Schaden begrenzt.

  2. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

  3. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.


§ 13 Datenschutz

  1. Die Einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften werden durch den Veranstalter beachtet.


§ 14 Sonstiges

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz des Veranstalters.




Allgemeine Geschäftsbedingungen für Merchandise-Artikel


§ 1 Vertragspartner, Anwendungsbereich

  1. Rock 'n Ring (nachfolgend Veranstalter genannt) wird von den beiden Veranstaltern Eventom.com, Tom Haase und Werbeflex, Stephan Kreienbrink betrieben.

  2. Der Vertrag kommt zustande mit: Eventom.com, Tom Haase, Rühlower Damm 57, 17039 Sponholz OT Rühlow, Telefon: 0177 4897840, E-Mail: bestellung@rock-n-ring.de.

  3. Alle Lieferungen und Leistungen, die Rock 'n Ring für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
     
  4. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters von Rock 'n Ring und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
     
  5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote von Rock 'n Ring auf deren Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Rock 'n Ring Waren zu bestellen.
     
  2. Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Rock 'n Ring passiert hat.
     
  3. Rock 'n Ring ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3 Preise

  1. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 Prozent) ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.
     
  2. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) der Lieferung  werden die Kosten gesondert berechnet. Je nach Ort der Lieferung entfallen unterschiedliche Kosten. Die Höhe der jeweiligen Verpackungs- und Versandkosten sind unter der Tabelle Versandkosten zusammengefasst.
     
  3. Bestellung per Nachnahme wird nicht angeboten.
     
  4. Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten von Rock 'n Ring werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen erfolgen immer per Vorkasse oder per PayPal.

§ 5 Widerrufsbelehrung

  1. Es wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht des Kunden hingewiesen und hierbei ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.

§ 6 Lieferbedingungen / Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab dem Lager in Berlin von Rock 'n Ring oder ab Lager eines Lieferanten im Namen von Rock 'n Ring an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.
     
  2. Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus den Angaben auf der Internetseite. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versendung vom Verkäufer, nicht des Eingangs beim Kunden. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass Rock 'n Ring selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird; es gelten die folgenden Absätze.
     
  3. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von Rock 'n Ring nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird Rock 'n Ring unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
     
  4. Soweit Rock 'n Ring, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
     
  5. Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die Rock 'n Ring nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
     
  6. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale (§ 3 Abs. 2), deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist. 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rock 'n Ring.
     
  2. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Rock 'n Ring nicht zulässig.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die Ansprüche des Kunden gegen Rock 'n Ring bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
     
  2. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Rock 'n Ring. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers oder Rock 'n Ring.
     
  3. Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
     
  4. Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. 
     
  5. Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese unverzüglich an Rock 'n Ring zu melden. Er erleichtert hierdurch die evtl. Geltendmachung weiterer Ansprüche von Rock 'n Ring gegenüber Lieferanten. Ist der Kunde Verbraucher, hat das Unterbleiben keine Auswirkungen auf dessen evtl. Gewährleistungsansprüche. Für Unternehmer gilt § 377 HGB.

§ 9 Haftung

  1. Rock 'n Ring hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
     
  2. Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rock 'n Ring nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenso unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Aufrechnungsverbot

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von Rock 'n Ring aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
     
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von Rock 'n Ring Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 11 Unwirksame Klauseln, Gerichtsstand, Geltendes Recht

  1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
     
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Neubrandenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
     
  3. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.


Stand: Januar 2018