Mit dem "Muttizettel" können Eltern kurzzeitig die Erziehungsbeauftragung ihres minderjährigen Kindes an eine Person über 18 Jahre übertragen. So kann die zeitliche Begrenzung des Jugendschutzgesetz, die den Aufenthalt bis auf einer Veranstaltung bis maximal 24.00 Uhr erlaubt, legal aufgehoben werden.
Wer die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt, zeichnet sich für den Minderjährigen verantwortlich und muss sich auch mit diesem zusammen an der Veranstaltung aufhalten. Die erziehungsbeauftragte Person muss zusammen mit der minderjährigen Person alle erforderlichen Unterlagen am Einlass vorzeigen.